Mittwoch, 25. Januar 2012

Presse erklärung zur Dichtheitsprüfung

Minister Remmel: Verordnung vereinfacht Kanalprüfung für Bürgerinnen und Bürger und stellt Umweltschutz sicher

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. "Es ist offensichtlich, dass die ursprüngliche gesetzliche Regelung der CDU/FDP-Vorgängerregierung nicht praktikabel und bürgerfreundlich umzusetzen ist. Die Landesregierung hat deshalb Konsequenzen daraus gezogen und schlägt eine bürgerfreundliche Regelung vor, die gleichzeitig dem Schutz der Umwelt gerecht wird", sagte NRW-Umweltminister Remmel nach der Kabinettssitzung. "Deshalb soll die grundsätzliche Pflicht, dass Abwasserkanäle funktionsfähig und betriebssicher sein müssen, selbstverständlich auch in NRW weiter gelten", betonte der Minister weiter. Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) um.
Mit dem Entwurf der Rechtsverordnung wird der entsprechende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, die in der Vorwoche eine entsprechende Initiative gestartet hatten,  inhaltlich ausgefüllt. Remmel: "Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen und eine un­verzichtbare Grundlage für das Leben von Mensch, Flora und Fauna. Ihr Schutz ist unsere Verpflichtung." Der nun vorgelegte Entwurf der Rechtsverordnung sei an Regelungen angelehnt, die bereits in anderen Bundesländern umgesetzt wurden.
Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs der neuen Rechts­verordnung:
1. In einer Verordnung wird die Prüfung auf Zustand und Funktions­fähigkeit der öffentlichen wie der privaten Abwasserleitungen einheitlich geregelt.
2. Beim Neubau von Abwasserleitungen ist stets eine Prüfung erforderlich. Ob und wann bestehende Abwasserleitungen geprüft werden müssen, soll von der Abwassermenge in pauschalierter Form abhängig sein. Insoweit wird vorgeschlagen, auf die Anzahl der Wohneinheiten als generalisierendes Kriterium abzustellen.
3. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten ist:
Variante 1: eine Prüfung erst bis Ende 2023 notwendig, danach alle 30 Jahre.
Variante 2: eine Prüfung nur notwendig, sofern Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkennen lassen.
Die Landesregierung wird bei der Wahl einer Variante die parlamentarischen Beratungen mit den Bürgerinitiativen, den Kommunen und der Wirtschaft abwarten. Remmel: "Wir wollen das offen diskutieren."
4. Für bestehende Abwasserleitungen von Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten wird die Frist für die erste Prüfung auf 2020 verlängert. Wiederholungsprüfungen alle 20 Jahre.
5. Wer vor dem Fristende (2020 / bei Variante 1 auch 2023) eine Prüfung durchführt oder bereits durchgeführt hat, erhält eine Fristverlängerung für die Wiederholungsprüfung.
6. In Wasserschutzgebieten bleibt bei Gebäuden, die vor 1965 gebaut sind oder bei Gebäuden mit gewerblicher Nutzung, die vor 1990 gebaut sind,  die Frist 2015 bestehen.
7. Ganzheitliche Untersuchungen öffentlicher und privater Abwasser­leitungen der Gemeinde werden angestrebt.
8. Es wird sichergestellt, dass die Wahl der Untersuchungsmethode gegeben ist. Außerhalb von Wasserschutzgebieten kann als Untersuchungsmethode auch die drucklose Durchflussprüfung gewählt werden.
9. Eine Sanierungsfrist für schadhafte Abwasserleitungen soll von der Größe des Schadens und zusätzlich von der Wassermenge abhängig sein:
►  lediglich bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen ist grund­sätzlich eine kurzfristige Sanierung erforderlich
►  bei mittelgroßen Schäden soll grundsätzlich eine Frist von 5-10 Jahren gesetzt werden.
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, über Härtefälle im Einzelfall im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden.
10. Die Beratungspflichten der Gemeinden werden konkretisiert.
Neben der neuen Rechtsverordnung will sich die NRW-Landesregierung auch auf Bundesebene für eine Klärung der offenen Fragen bei diesem Thema einsetzen. Remmel: "Bei der Überprüfung von Abwasser­leitungen gibt es einen Flickenteppich in Deutschland. Die Bundes­regierung ist hier ihrer Pflicht nicht nachgekommen, für einheitliche Standards zu sorgen. Gerade der Bundesumweltminister Norbert Röttgen stiehlt sich als zuständiges Regierungsmitglied einmal mehr aus der Verantwortung."
Des Weiteren bekräftigte Remmel noch einmal die Bereitschaft des Landes, durch zinsgünstige Kredite die Sanierung von Abwasserleitungen zu unterstützen.  Die NRW-Bank wird zinsgünstige Kredite mit einem vorgesehenen Zinssatz von 3,03 Prozent anbieten, die durch Förderung des Landes noch mal um 2 Prozent auf 1,03 Prozent gesenkt werden.
Prüfungs- und Sanierungspflichten laut Entwurf Rechtsverordnungen (PDF, 9 KB)
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-294 (Frank Seidlitz).
Mittwoch, 7. September 2011

Tagesausflug an die Wiehltalsperre






Tagesausflug der SPD Gummersbach







Wiehltalsperre / Staumauer









An die Mitglieder des Ortsvereins Gummersbach 
                                                                                              





Tagesausflug zur Wiehltalsperre am 23.09. 2011


Liebe Genossinnen und Genossen.

auch in diesem Jahr möchten wir auf vielfachen Wunsch wieder einen interessanten Tagesausflug anbieten.

Am Freitag, den 23.September 2011 fahren wir mit dem Bus (36 Pers.) zur Wiehltalsperre nach Brüchermühle.

Abfahrt 12:30 Uhr – Bushaltestelle Gummersbach am Rathaus (Fußgängerbrücke).

Vorgesehen ist die Begehung des neugeschaffenen Aussichtpunktes, der u.a. auch den freien Blick auf die „Krombacher Insel“ zulässt. Im Anschluss folgt die Besichtigung des Staudamms (auch von innen), sowie des Wasserwerkes.
Den Abschluss rundes ein kleiner Imbiss in gemütlicher Runde ab.

Rückfahrt ca.:17.30 Uhr ab Brüchermühle

Der Unkostenbeitrag incl. Imbiss beträgt 10 Euro.

Anmeldungen bitte bis 19.September an Christian Weiss. Tel 02261 74488
 
Gummersbach, den 05.09.2011   

Mit freundlichen Grüßen
                                              
Christian Weiss
Geschäftsführer
Mittwoch, 24. August 2011

Übernahme nach der Ausbildung . Sascha Vogt Bundesvorsitzender der Jusos.

Arbeitsgemeinschaften

Sascha Vogt (Foto Marc Wilkendorf)
Zum Thema „Übernahme nach der Ausbildung” referiert der Bundesvorsitzende der Jusos, Sascha Vogt, am Donnerstag, 1. September, in Gummersbach. Anschließend wird er für Fragen zur Verfügung stehen.
Das oberbergische SPD-Vorstandsmitglied Aswin Parkunantharan hat Sascha Vogt auf Initiative der Jusos Oberberg und der IG-Metall-Jugend eingeladen.
Die Veranstaltung findet im IG-Metall-Haus, Singerbrinkstr. 22, 51643
Gummersbach, statt und beginnt um 18:00 Uhr.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

Gummersbacher — aktiv dabei

Engagierte GummerbacherGummersbacher - aktiv dabei:

Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen. Wir wollen sie meistern. Dabei sind wir auf Hilfe angewiesen - Hilfe von Menschen, die mitmachen und sich einmischen.

Auf diejenigen, die Position beziehen wollen zu den großen Zukunftsfragen. Aber auch auf die, die sich vor Ort um einen neuen Kinderspielplatz kümmern oder sich für die Umwelt engagieren.

Wir Sozialdemokraten haben nicht sofort auf alles die richtige Antwort. Aber wir laden alle ein, mit uns über richtige Antworten zu diskutieren und diese Antworten dann gemeinsam umzusetzen. Demokratische Willensbildung, die möglichst viele einbezieht, hat ihre Wurzeln vor Ort.

Wir wollen die Türen der SPD-Gummersbach weit öffnen: für neue Ideen, für neues Engagement, für neue Mitglieder. Für Frauen und Männer, die als Gummersbacher Bürger/innen wissen, was heute und morgen gut für Gummersbach ist.

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